TrauerfallVorsorgeMehr erfahrenService

Was Sie schon immer wissen wollten

Frequently Asked Questions, kurz FAQ's, englisch für häufig gestellte Fragen, sind eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema.

Was ist die Vorfahrt in Bamberg?

Seit dem 1. Januar 2021 ist jeder, der in Bamberg verstorben ist und die Ortsgrenze Bamberg verlässt, beim Friedhof in Bamberg vorzufahren. Das gilt auch für Verstorbene, die in Bamberg mit einer Urne beigesetzt werden und davor in ein Krematorium verbracht werden. Auf dem Friedhof werden dann die Identität und die Formalitäten überprüft und kontrolliert, ob der Verstorbene sich in einem angemessenen, sauberen Zustand befindet. Der Friedhof verrechnet dafür 70 Euro.

Vorfahrt in Bamberg, Abzocke oder sinnvolle Kontrollinstanz?

Bedauerlicherweise haben sich Vorfälle gehäuft, in denen Verstorbene weder ordnungsgemäß überführt noch hygienisch versorgt wurden. Das ist eine grobe Missachtung der Menschenwürde, die beim Tod nicht aufhört.
Daher hat die Stadt Bamberg diese Kontrolle eingeführt um zu prüfen, dass die Bestatter alle Verstorbenen in einen „schicklichen“ Zustand bringen und vernünftig einsargen.
Es ist wirklich schade, dass dieser Umstand notwendig ist, um die Qualität der Arbeit mancher Bestatter zu verbessern.
Im Übrigen ist das keine unübliche Vorgehensweise, denn von den 14 größten Städten Bayerns haben 11 eine Vorfahrtspflicht.
Da bei uns ohnehin jeder Verstorbene nach DIN EN 15017 hygienisch versorgt wird, haben wir kein Problem damit, dass man uns auf die „Finger schaut“.

Wie teuer ist eine Bestattung?

Eine Bestattung setzt sich aus vielen einzelnen Positionen zusammen und die Preise sind regional sehr unterschiedlich. Daher ist es fast unmöglich einen Pauschalbetrag zu nennen, ohne vorher weitere Details zu besprechen. Zwischen einer Feuerbestattung mit einem anonymen Grab in Passau oder einer Erdbestattung mit großer Zeitungsannonce und dem Erwerb einer Gruft in Düsseldorf kann leicht eine Differenz von 15.000 Euro entstehen. Daher hilft nur eine Nachfrage beim Bestatter. Pauschalangebote, die immer wieder im Internet kursieren sind oft reine Lockangebote und werden, sobald man einen Sonderwunsch hat, wesentlich teurer.

Darf ich Asche abfüllen?

Nein, ein Abfüllen der Asche wird bereits im Bayerischen Bestattungsgesetz untersagt. Es gilt der Grundsatz der Untrennbarkeit der Asche, der auch durch das soeben genannte Urteil bekräftigt wurde.

Warum verwendet man bei Feuerbestattungen keine Pappsärge

Särge aus Pappe oder ähnlichen Materialien werden oft als besonders günstig und ökologisch angepriesen. Allerdings gibt es kaum etwas umweltfreundlicheres als einen Sarg aus heimischen Hölzern. Holz ist grundsätzlich CO2-neutral, da bei der Verbrennung nur soviel Kohlenstoff frei gesetzt wird, wie der Baum in seinem Leben eingespeichert hat. Auch der Preis ist nicht so günstig wie er immer kommuniziert wird, denn ein einfacher Fichtensarg ist oft im Einkauf sogar noch etwas günstiger. Problematisch wird es bei der Einäscherung und viele Krematorien verweigern die Annahme von Pappsärgen aus Kostengründen. Bei der Kramation wird der Holzsarg mit dem Verstorbenen in den vorgeheizten Ofen eingebracht und das verbrennende Holz liefert dabei einen Großteil der Energie. Ein Pappsarg verbrennt innerhalb weniger Sekunden und erzeugt dabei keine Temperatur die für die Einäscherung benötigt wird und das Krematorium muss Energie zuführen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten, die bei eine Zunahme von Pappsärgen zur Erhöhung der Einäscherungsgebühren führen würde. Weitere Nachteile sind auch beim Transport von Verstorbenen festgestellt worden, denn wenn Feuchtigkeit in das Material eindringt verliert die Pappe ihre Festigkeit und verformt sich. Die Vorteile, wie eine einfachere und kostengünstigere Lagerung, wiegen leider die aufgeführten Nachteile nicht auf und daher bieten viele Bestatter in Deutschland diese Alternative erst gar nicht an. In anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA ist der Pappsarg jedoch fester Bestandteil der Bestattungskultur, allerdings darf man den amerikanischen Einäscherungsprozess nicht mit dem in Deutschland vergleichen. Der Großteil der Krematorien in Amerika würde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sofort geschlossen werden.

Warum wurden Verstorbene schon immer mit den Füßen voran getragen? 

Ein Brauch, der sehr weit in die Geschichte zurückreicht. Die Angst vor Wiedergängern war sehr groß und man wollte vermeiden, dass die Seele den Weg ins Sterbehaus zurück findet. Allerdings hat es auch mit einem gewissen Respekt zu tun, denn Kranke werden ebenfalls nicht Rückwärts transportiert sondern so, dass sie den Weg sehen können.

Warum wurden im Sterbezimmer die Spiegel verhängt?

Damit die Seele, die nach dem Tod den Körper verlässt, sich nicht durch den Spiegel irreleiten lässt. Auch hier war die Angst vor gefangenen Seelen, die im Haus Unheil verbreiten ausschlaggebend für diesen Brauch.

Warum wurden die Fenster im Sterbezimmer geöffnet?

Damit die Seele nicht im Haus gefangen bleibt, sondern Ihren Weg ins Freie und den Himmel finden kann. Die Angst vor Wiedergängern war sehr groß und man wollte vermeiden, dass die Seele eines Menschen im Haus bleibt und Unheil anrichtet. Allerdings war es auch ein recht menschlicher Brauch, denn da die Verstorbenen früher bis zu einigen Tagen im Sterbebett blieben, der Schreiner musste den Sarg anfertigen, das Grab musste durch die Totengräber ausgehoben werden, wollte man unangenehme Gerüche vermeiden.

Was ist bei einem Trauerfall alles zu erledigen?

  • Arzt benachrichtigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, ohne die nichts Weiteres unternommen werden darf. Tritt der Tod im Krankenhaus ein wird dies automatisch veranlasst.
  • Überführung des Verstorbenen veranlassen (in unserem Service inbegriffen)
  • Sterbeurkunden beim Standesamt ausstellen lassen (in unserem Service inbegriffen)
  • Terminfestlegung für die Trauerfeier bei Stadt, Gemeinde oder Kirche (in unserem Service inbegriffen)
  • Wenn nötig, Grab bei Stadt, Gemeinde oder Kirche erwerben (hier beraten wir Sie gerne)
  • Musikalische Gestaltung der Trauerfeier organisieren (in unserem Service inbegriffen)
  • Dekoration und Blumen bestellen (in unserem Service inbegriffen)
  • Trauerbriefe, Karten, Sterbebilder, Danksagungen bestellen (in unserem Service inbegriffen)
  • Traueranzeige in der Zeitung schalten (in unserem Service inbegriffen)
  • Abrechnung mit Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen (in unserem Service inbegriffen)
  • Abmeldung von Krankenkasse, Rente, sonstigen Versicherungen, Abos usw. (in unserem Service inbegriffen)
  • Sterbevierteljahr für Witwe oder Witwer bei der Rentenstelle beantragen (in unserem Service inbegriffen)
  • Verwandte und Freunde benachrichtigen (können wir für Sie übernehmen)
  • Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen wenn das Testament eröffnet werden soll (das Nachlassgericht wird grundsätzlich schon über das Standesamt von dem Sterbefall informiert)
  • Wohnung kündigen und auflösen (können wir übernehmen oder Ihnen behilflich sein)
  • Witwen- oder Witwernrente bei der Rentenstelle beantragen
  • Abmeldung der Autos (können wir übernehmen oder Ihnen behilflich sein)
  • Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen (können wir für Sie übernehmen)
  • Umbestellen der Post (hier unterstützten wir Sie gerne)
  • Daueraufträge bei Banken ändern
  • Abbestellen von Gas und Wasser
  • Benachrichtigen von Geschäftspartnern (können wir übernehmen oder Ihnen behilflich sein)
  • Einschalten eines Rechtsanwaltes, Notars, Steuerberaters für die Regelung des Nachlasses.

Kann ich meine Bestattung schon vorher regeln?

Ja. Fast alle Bestattungsinstitute bieten die Möglichkeit der Bestattungsvorsorge an. Diese kann für sich selber oder für dritte Personen angelegt werden. Der eine Teil ist die Festlegung der Bestattungsform, die Wünsche für die Trauerfeier und die Aufnahme der Daten für die spätere Beurkundung. Der zweite Teil ist die finanzielle Absicherung der Bestattung durch Treuhandkonten oder Versicherungen.

Wird die Asche von mehreren Personen vermischt?

Nein. Beim Einäscherungsprozess befindet sich immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen in der Brennkammer. Nach der Einäscherung wird die Asche entweder durch eine Drehklappe im Boden (Etagenofen) oder durch Abziehen nach hinten (Flachbettofen) weiter transportiert. Erst dann wird der nächste Verstorbene in die Brennkammer eingebracht. Durch diesen Vorgang wird eine Vermischung der Asche vermieden. Ein Schamottestein mit einer Registriernummer begleitet von der Anlieferung des Sarges bis in die Urne den Verstorbenen. Der feuerfeste Stein wandert durch den kompletten Einäscherungsprozess um Verwechslungen zu vermeiden. Beim Abfüllen der Asche in die Urne wird kontrolliert, dass Name, Daten und Registriernummer mit dem Schamottestein übereinstimmen.

Ist in einer Urne nicht nur Asche vom Sarg enthalten?

Nein. Bei den Einäscherungstemperaturen von etwa 850 Grad im Krematorium verbrennen alle Gewebe- und Holzbestandteile. Der Sarg liefert noch zusätzliche Energie und wird dabei komplett in Rauchgas umgewandelt. Übrig bleiben nur nicht brennbare Materialien wie Nägel, Schrauben und Klammern. Vom Verstorbenen bleiben Implantate aus Metall und der ebenfalls nicht brennbare Knochenkalk übrig. Nachdem alle Fremdstoffe mit einem Magneten entfernt wurden, befindet sich in der Urne fast nur noch die Asche des menschlichen Skelettes.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Nein, in Deutschland ist es verboten, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Der Bestattungszwang in Deutschland sieht vor, dass die Aschereste eines Verstorbenen beigesetzt werden müssen und nicht an Angehörige ausgehändigt werden dürfen.
Auch ist es einem Bestatter nicht erlaubt, mit der "Urne nach Hause" zu werben. 

Was passiert bei der Einäscherung mit dem Zahngold?

Grundsätzlich gab es es bisher zwei Möglichkeiten:
Wenn das Krematorium einen Goldabscheider hatte, wurde das Gold nach dem Einäscherungsprozess gesondert gesammelt. Oft bestanden Verträge mit Edelmetalaufbereitern, die den Erlös für humanitäre Zwecke zur Verfügung stellten. Einige Krematorien nutzten jedoch auch die Erlöse der Wertstoffe, um damit die enormen Kosten für die Beseitigung der Giftstoffe zu reduzieren. Die Trennung, Filterung, Lagerung und Entsorgung von hochgiftigen Stoffen aus dem Einäscherungsprozess ist um ein vielfaches teuerer, als die vergleichsweise geringen Erlöse der Wertstoffe.
Besaß das Krematorium keinen Goldabscheider, dann befand sich das teilweise geschmolzene Gold unter der Asche des Verstorbenen und ist kaum zu erkennen, geschweige denn davon zu trennen.

Mittlerweile gibt es bei den Kramatorien jedoch keinen Entscheidungsspielraum mehr. Durch Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe gehört auch das Zahngold Verstorbener zur Totenasche.

Kann man eine Bestattung finanzieren?

Ja. Wie bei vielen anderen größeren Ausgaben besteht auch die Möglichkeit eine Bestattung zu finanzieren. Dabei arbeiten wir mit einem Finanzdienstleister zusammen, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.

Werden mir beim Ankleiden die Knochen gebrochen?

Nein. Die Toten- oder Leichenstarre, der Fachbegriff hierfür lautet Rigor Mortis, ist wie ein Krampf in der Muskulatur. Der körpereigene Stoff ATP wird nach dem Tod nicht mehr transportiert und die Muskeln verhärten sich. Dies führt nach einigen Stunden zu einer Starre, die nach etwa 24 Stunden wieder abnimmt, wenn die feinen Muskelfasern sich durch Autolyse langsam beginnen zu zersetzen. Die vorhandene Rigor Mortis kann, wie bei einem normalen Krampf auch, durch langsames Dehnen gelöst werden. Knochen werden dazu nicht gebrochen, was bei einem normalen Verstorbenen auch kaum möglich wäre, da diese extrem belastbar sind und einige Tonnen Druck ausgeübt werden müssten.

Werde ich bei einer Erdbestattung von Würmern gefressen?

Nein. In der Tiefe von etwa eineinhalb Metern sind keine Würmer im Boden und diese fressen auch keine menschlichen Überreste. Maden werden oft mit Würmern verwechselt und sie sind eigentlich Fliegenlarven, die durch Fliegeneier auf den Körper kommen, wenn er längere Zeit ohne Kühlung gelegen hat. Der Mensch hat unzählige Mikroorganismen in sich, ohne die wir keine Nahrung verdauen könnten. Wenn der Mensch stirbt, beginnen diese Bakterien uns von innen zu zersetzen. Diesen Vorgang nennt man Autolyse und er ist hauptsächlich dafür verantwortlich, dass sich ein Verstorbener zersetzt.

Darf ich auch im Garten beerdigt werden?

Nein. In Deutschland gibt es einen Bestattungszwang. Er ist ehemals aus dem Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten entstanden, der bis heute gültig ist. Obwohl bei Urnen diese Gefahr nicht zutrifft, werden alle menschlichen Überreste grundsätzlich gleich behandelt. Der Hintergrund dieser Regelung ist auch, dass man es nicht möchte, dass menschliche Überreste irgendwann im Müll landen.
Eine Witwe möchte die Asche ihres Mannes vielleicht gerne auf dem Kamin haben, doch was passiert, wenn sie verstirbt und keine Angehörigen mehr da sind? Ein Nachmieter wird sich sicher nicht um eine aufwändige Beisetzung und den Erwerb eines Grabes kümmern wollen.
Ähnlich ist es auch mit anderen Bestattungsformen wie der Diamantbestattung. Diese ist eine Umgehung deutscher Gesetze und eigentlich müsste der Diamant bei der Einfuhr nach Deutschland in einer Grabstelle beigesetzt werden, denn er besteht ja aus Teilen menschlicher Überreste und ist damit bestattungspflichtig.
Wenn man viel Geduld hat, kann man jedoch versuchen seinen Garten zum Friedhof erklären zu lassen. Unzählige Gutachten über Entwässerung und Bodenbeschaffenheit bis hin zu langwierigen Genehmigungsverfahren sind allerdings nötig um einen eigenen Friedhof zu betreiben.

Was passiert nach der Ruhefrist?

Ist die Ruhefrist abgelaufen, haben die Angehörigen die Möglichkeit das Grab für eine weiter Nutzungszeit zu pachten, außer es handelt sich um ein Reihengrab, das immer nur für eine Ruhefrist erworben werden kann. Wird die Grabstelle durch die Angehörigen aufgegeben, passiert in der Regel erst einmal nichts. Wird das Grab von einem anderen erworben und findet dort eine Bestattung statt, dann werden die vorhandenen Gebeine in der gleichen Grabstelle einfach etwas tiefer beigesetzt. Wenn Urnen ausgegraben werden, dann finden diese in der Regel ihren Platz auf dem anonymen Urnenfeld des Friedhofs. Grundsätzlich bleiben jedoch alle menschlichen Überreste auf dem jeweiligen Friedhof.

Was ist die Ruhefrist und wie lang ist diese?

Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 50 Jahre dauern. Durch Bodengutachten wird die Zeit festgelegt, in der im Normalfall vom Körper eines Verstorbenen auf dem jeweiligen Friedhof nur noch Gebeine vorhanden sind. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe. Nach der Ruhefrist handelt es sich nur noch um Gebeine und in den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. Für Urnen wird diese Frist in der Regel übernommen, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. In vielen Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden.

Kann ich mir aussuchen, auf welchem Friedhof ich beigesetzt werden möchte?

Nein. Man hat nur Anspruch auf eine Grabstelle an dem Ort, an dem man seinen gemeldeten Erstwohnsitz hat. Die Beisetzung in anderen Orten ist nur möglich, wenn dort bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem man mit beigesetzt werden kann oder wenn ein Friedhof es aus freier Entscheidung erlaubt, weil er zum Beispiel zu viele freie Gräber hat.

Zahle ich beim Bestatter mehr für Traueranzeigen, Blumen usw. als bei der Zeitung und dem Gärtner direkt?

Nein. Der Bestatter erhält zwar in der Regel eine Provision von den einzelnen Fremdfirmen, diese gleicht allerdings nur den Beratungsaufwand aus und wird vom Endbetrag abgezogen. Das bedeutet, für den Kunden kostet es gleich viel, ob er die Traueranzeige beim Bestatter oder bei der örtlichen Zeitung schaltet. Die Zeitung wiederum bekommt vom Bestatter eine fertig erstellte Anzeige, spart sich den Kundenberater und ist oft auch nicht mehr für evtl. Fehler verantwortlich. Dafür bezahlt sie dem Bestatter die Provision.

Wenn das Sozialamt schon die Heimkosten bezahlt, zahlt es dann auch die Bestattung?

Nein, nicht zwingend. Angehörige sind nach dem BGB unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selber in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge für sie eingerichtet. Reicht das Geld dann nicht aus, springen die Sozialämter ein. Im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten, ist eine Bestattung jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge, die der Gesetzgeber vorsieht, wesentlich niedriger, bevor ein Sozialamt die Kosten übernimmt. Kurz gesagt: Der Staat will nicht verantworten, dass eine junge Familie durch laufende Pflegekosten für die Eltern in Armut gerät, aber die Kosten für ein einmaliges Ereignis wie eine Bestattung, können den Kindern durchaus zugemutet werden.

Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?

Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine Bestattungsvorsorge vorliegt und niemand die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt eine Bestattung von Amtswegen an. Dabei wird die einfachste Form der Bestattung gewählt, oft ohne Trauerfeier und mit der Beisetzung in einem anonymen Grab. Werden später Angehörige ausfindig gemacht, müssen diese den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen. Sind Angehörige vorhanden, welche allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten haben die Kosten zu tragen, können diese bei ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Sozialämter sind dann eigentlich verpflichtet die Bestattung vor zu finanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist. Die Sozialämter halten sich jedoch oft nicht an geltende Gesetze und versuchen den Vorgang zu verschleppen, bis das Ordnungsamt einschreiten muss, oder bis der Bestatter sich bereit erklärt das Risiko selber zu tragen. Verläuft die Prüfung der Vermögensverhältnisse, die auch mal zwei Jahre dauern kann, positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfach, ortsübliche, würdige Bestattung. Ist die Prüfung negativ, können sich alle Beteiligten darüber streiten, woher das Geld kommen soll.

Übersicht