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Was ist bei einem Trauerfall unmittelbar zu tun?

Beim Tod im Krankenhaus genügt es, das Bestattungsinstitut anzurufen und einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Beim Todesfall zu Hause oder in einem Heim ist als erstes der Hausarzt oder wenn dieser nicht erreichbar ist, der Notarzt anzurufen.

Gleichzeitig sollte der Bestatter über den Todesfall informiert und mit ihm ein Gesprächstermin oder in besonders dringenden Fällen ein Termin für eine sofortige Notabholung ausgemacht werden.

Das Beratungsgespräch ist ebenso wie Ihre Bestattungswünsche immer individuell gestaltbar und kann daher ein bis zwei Stunden in Anspruch nehmen.

Gerne nehmen wir uns immer diese Zeit für Sie, daher ist die Vereinbarung eines Beratungsgespräches notwendig damit für Sie keine Wartezeiten entstehen. Alles Weitere wird von Ihrem Bestattungsinstitut übernommen und das ist:

  • Meldung des Todesfalles an das zuständige Standesamt und die Besorgung der Urkunden
  • Terminanforderung beim zuständigen Friedhofsamt für die Beisetzung, sowie Absprache hinsichtlich Grabbelegungsmöglichkeiten und Kosten
  • Vermittlung eines Neugrabes in Absprache mit dem Friedhofsamt
  • Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes mit Terminvergabe für einen evtl. gewünschten Trauergottesdienst
  • Meldung des Todesfalles an die Rentenstelle
  • Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse
  • Lieferung eines vorher ausgesuchten Sarges mit entsprechender Innenausstattung
  • Abholung des Verstorbenen von zu Hause, dem Heim oder aus dem Krankenhaus
  • Wenn nötig Überführung an den Bestattungsort
  • Bestellen von Blumendekorationen
  • Setzen und schalten von Zeitungsanzeigen, regional oder überregional
  • Eigener Trauerdruck bei Sterbebildern oder Trauerkarten und –briefen

Wichtige Dokumente:

  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk bzw. Rechtskraftvemerk
  • Sterbeurkunde oder Todeserklärung des Ehegatten, falls die oder der Verstorbene verwitwet war
  • Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
  • Letzte, aktuelle Rentenanpassungsmitteilung
  • Versicherungspolicen
  • Versicherungsnummer der Krankenkasse


Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so können wir Ihnen gerne bei der Beschaffung helfen.
 

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